Rechtliches: Kleinunternehmer in der Schweiz

Was ist ein Kleinunternehmer?
In der Schweiz gilt als Kleinunternehmer (Art. 103 MWSTG), wer:
- Jahresumsatz < CHF 100'000 (seit 2024, vorher CHF 100'000)
- Keine MWST-Pflicht (kann aber freiwillig optieren)
- Vereinfachte Buchführungspflicht
Wichtig: Die Umsatzgrenze bezieht sich auf den weltweiten steuerbaren Umsatz, nicht nur Schweiz. Überschreitest du sie, wirst du ab dem folgenden Jahr MWST-pflichtig.
Mehrwertsteuer (MWST)
Befreiung (Art. 103 MWSTG)
Als Kleinunternehmer keine MWST auf Rechnungen ausweisen. Vorteil: Einfachere Administration, günstigere Preise für Endkunden (B2C).
Freiwillige Option (Art. 104 MWSTG)
Du kannst dich freiwillig der MWST unterstellen. Sinnvoll, wenn:
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Viele B2B-Kunden (diese wollen Vorsteuerabzug)
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Hohe Investitionen (Vorsteuer aus Eingangsrechnungen ziehen)
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Umsatz nahe an CHF 100'000 (Übergang erleichtern)
Option bindet für mind. 3 Jahre. Formular beim ESTV einreichen.
Buchführungspflicht (Art. 957a OR)
Auch Kleinunternehmer müssen Bücher führen — aber vereinfacht:
- Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (keine doppelte Buchführung nötig)
- Belege chronologisch ablegen (digital OK, z. B. PDF-Ordner pro Jahr)
- Erfolgsrechnung (Gewinn/Verlust) jährlich erstellen
- Bilanz nur bei Überschreitung CHF 500'000 Umsatz & CHF 200'000 Bilanzsumme
- Aufbewahrung: 10 Jahre (Art. 958f OR)
Empfehlung: Buchhaltungs-Software (Bexio, Dolibarr, Banana, Excel-Vorlage) — spart Zeit & Fehler.
Sozialversicherungen — Was ist Pflicht?
| Versicherung | Pflicht ab | Beitrag |
|---|---|---|
| AHV/IV/EO (1. Säule) | Jahreseinkommen > CHF 2'300 | 10.6% (je hälftig AG/AN) |
| FAK (Familienausgleichskasse) | Kantonabhängig | Kantonabhängig |
| BV (Berufliche Vorsorge, 2. Säule) | Bei Anstellung > CHF 22'050/Jahr | Variabel (Pensionskasse) |
| UVG (Unfallversicherung) | Bei Anstellung / freiwillig für Selbstständige | Risikoabhängig |
| KTG (Krankentaggeld) | Freiwillig | Empfohlen |
Selbstständigerwerbende: Melde dich bei der AHV-Ausgleichskasse deines Kantons an (z. B. SVA Zürich, SVA Bern). Die prüfen, ob du als selbstständig giltst (Mehrere Kunden, eigenes Risiko, eigene Infrastruktur).
Anmeldung & Formalitäten
- Handelsregister:
Nur Pflicht bei Einzelfirma ab CHF 100'000 Umsatz oder GmbH/AG. Sonst freiwillig (glaubwürdiger).
- AHV-Anmeldung:
Bei Ausgleichskasse (SVA) — Formular "Anmeldung als selbstständig-erwerbende"
- MWST (falls
Option):
Formular 104 beim ESTV
- Quellensteuer:
Falls Mitarbeiter angestellt werden
Rechnungen schreiben — Was muss drauf?
Auch ohne MWST-Pflicht: Rechnungspflicht bei B2B (Art. 26 MWSTG). Empfohlen auch bei B2C.
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Name & Adresse von dir (Leistungserbringer)
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Name & Adresse des Kunden (Leistungsempfänger)
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Datum der Leistung & Rechnungsdatum
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Fortlaufende Rechnungsnummer
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Beschreibung der Lieferung/Leistung
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Entgelt (Netto = Brutto, da keine MWST)
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Hinweis: "MWST-frei gemäss Art. 103 MWSTG (Kleinunternehmer)"
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Zahlungsbedingung (z. B. "Zahlbar innert 30 Tagen")
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IBAN / TWINT / QR-Rechnung
FAQ
- Was passiert, wenn ich CHF 100'000 überschreite?Du wirst ab dem folgenden Kalenderjahr MWST-pflichtig. Melde dich bis Ende Februar beim ESTV an.
- Darf ich MWST ausweisen, obwohl ich befreit bin?Nein. Das wäre Steuerhinterziehung. Nur mit freiwilliger Option (Art. 104).
- Muss ich Umsatzsteuer-Voranmeldung machen?Nein, als Kleinunternehmer (ohne Option) entfällt sie komplett.
- Brauche ich eine GmbH?Nein. Einzelfirma reicht für die meisten Aussteller. GmbH ab höherem Risiko / Investitionen / Nachfolgeplanung.
- Was kostet die AHV als Selbstständige?Ca. 10.6% vom Nettoeinkommen (nach Abzügen). Minimalbeitrag ca. CHF 514/Jahr (2024), auch bei Verlust.
"Rechtliches ist nicht sexy — aber es schützt dein Business. Lieber einmal richtig aufsetzen, als später teuer nachzahlen."
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