Rechtliches: Kleinunternehmer in der Schweiz

Für Aussteller 9 Min. Lesedauer 01.07.2025 Admin Team
Rechtliches für Kleinunternehmer in der Schweiz

Was ist ein Kleinunternehmer?

In der Schweiz gilt als Kleinunternehmer (Art. 103 MWSTG), wer:

  • Jahresumsatz < CHF 100'000 (seit 2024, vorher CHF 100'000)
  • Keine MWST-Pflicht (kann aber freiwillig optieren)
  • Vereinfachte Buchführungspflicht

Wichtig: Die Umsatzgrenze bezieht sich auf den weltweiten steuerbaren Umsatz, nicht nur Schweiz. Überschreitest du sie, wirst du ab dem folgenden Jahr MWST-pflichtig.

Mehrwertsteuer (MWST)

Befreiung (Art. 103 MWSTG)

Als Kleinunternehmer keine MWST auf Rechnungen ausweisen. Vorteil: Einfachere Administration, günstigere Preise für Endkunden (B2C).

Freiwillige Option (Art. 104 MWSTG)

Du kannst dich freiwillig der MWST unterstellen. Sinnvoll, wenn:

  • Viele B2B-Kunden (diese wollen Vorsteuerabzug)

  • Hohe Investitionen (Vorsteuer aus Eingangsrechnungen ziehen)

  • Umsatz nahe an CHF 100'000 (Übergang erleichtern)

Option bindet für mind. 3 Jahre. Formular beim ESTV einreichen.

Buchführungspflicht (Art. 957a OR)

Auch Kleinunternehmer müssen Bücher führen — aber vereinfacht:

  • Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (keine doppelte Buchführung nötig)
  • Belege chronologisch ablegen (digital OK, z. B. PDF-Ordner pro Jahr)
  • Erfolgsrechnung (Gewinn/Verlust) jährlich erstellen
  • Bilanz nur bei Überschreitung CHF 500'000 Umsatz & CHF 200'000 Bilanzsumme
  • Aufbewahrung: 10 Jahre (Art. 958f OR)

Empfehlung: Buchhaltungs-Software (Bexio, Dolibarr, Banana, Excel-Vorlage) — spart Zeit & Fehler.

Sozialversicherungen — Was ist Pflicht?

Versicherung Pflicht ab Beitrag
AHV/IV/EO (1. Säule) Jahreseinkommen > CHF 2'300 10.6% (je hälftig AG/AN)
FAK (Familienausgleichskasse) Kantonabhängig Kantonabhängig
BV (Berufliche Vorsorge, 2. Säule) Bei Anstellung > CHF 22'050/Jahr Variabel (Pensionskasse)
UVG (Unfallversicherung) Bei Anstellung / freiwillig für Selbstständige Risikoabhängig
KTG (Krankentaggeld) Freiwillig Empfohlen

Selbstständigerwerbende: Melde dich bei der AHV-Ausgleichskasse deines Kantons an (z. B. SVA Zürich, SVA Bern). Die prüfen, ob du als selbstständig giltst (Mehrere Kunden, eigenes Risiko, eigene Infrastruktur).

Anmeldung & Formalitäten

  1. Handelsregister:

    Nur Pflicht bei Einzelfirma ab CHF 100'000 Umsatz oder GmbH/AG. Sonst freiwillig (glaubwürdiger).

  2. AHV-Anmeldung:

    Bei Ausgleichskasse (SVA) — Formular "Anmeldung als selbstständig-erwerbende"

  3. MWST (falls Option):

    Formular 104 beim ESTV

  4. Quellensteuer:

    Falls Mitarbeiter angestellt werden

Rechnungen schreiben — Was muss drauf?

Auch ohne MWST-Pflicht: Rechnungspflicht bei B2B (Art. 26 MWSTG). Empfohlen auch bei B2C.

  • Name & Adresse von dir (Leistungserbringer)

  • Name & Adresse des Kunden (Leistungsempfänger)

  • Datum der Leistung & Rechnungsdatum

  • Fortlaufende Rechnungsnummer

  • Beschreibung der Lieferung/Leistung

  • Entgelt (Netto = Brutto, da keine MWST)

  • Hinweis: "MWST-frei gemäss Art. 103 MWSTG (Kleinunternehmer)"

  • Zahlungsbedingung (z. B. "Zahlbar innert 30 Tagen")

  • IBAN / TWINT / QR-Rechnung

FAQ

  • Was passiert, wenn ich CHF 100'000 überschreite?Du wirst ab dem folgenden Kalenderjahr MWST-pflichtig. Melde dich bis Ende Februar beim ESTV an.
  • Darf ich MWST ausweisen, obwohl ich befreit bin?Nein. Das wäre Steuerhinterziehung. Nur mit freiwilliger Option (Art. 104).
  • Muss ich Umsatzsteuer-Voranmeldung machen?Nein, als Kleinunternehmer (ohne Option) entfällt sie komplett.
  • Brauche ich eine GmbH?Nein. Einzelfirma reicht für die meisten Aussteller. GmbH ab höherem Risiko / Investitionen / Nachfolgeplanung.
  • Was kostet die AHV als Selbstständige?Ca. 10.6% vom Nettoeinkommen (nach Abzügen). Minimalbeitrag ca. CHF 514/Jahr (2024), auch bei Verlust.

"Rechtliches ist nicht sexy — aber es schützt dein Business. Lieber einmal richtig aufsetzen, als später teuer nachzahlen."

— Admin Team

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